Freie Halbtage

 

Es steht den Eltern zu, ihre Kinder an 5 Halbtagen pro Schuljahr vom Schulunterricht dispensieren zu lassen. Diese Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden.

Freie Halbtage müssen der Klassenlehrperson durch die Eltern spätestens am Vortag telefonisch oder mit der "Vorlage für Halbtage" gemeldet werden.

Es ist keine Begründung erforderlich.

Fehlzeiten aufgrund von Halbtagen werden nicht in den Beurteilungsbericht eingetragen.

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Vorlage für Halbtage
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